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Brazil's energy transition spending drops in 2024

  • Märkte: Crude oil, Electricity, Emissions, Natural gas, Oil products
  • 30.04.25

Brazil's mines and energy ministry's (MME) energy transition spendingshrank by 83pc in 2024 from the prior year, while resources for fossil fuel incentives remained unchanged, according to the institute of socioeconomic studies Inesc.

The MME's energy transition budget was R141,413 ($24,980) in 2024, down from R835,237 in the year prior.

MME had only two energy transition-oriented projects under its umbrella last year: biofuels industry studies and renewable power incentives, which represented a combined 0.002pc of its total R7bn budget.

Still, despite available resources, MME did not approve any projects for renewable power incentives. It also only used 50pc of its budget for biofuel studies, Inesc said.

Even as supply from non-conventional power sources advances, most spending in Brazil's grid revamp — including enhancements to better integrate solar and wind generation — comes from charges paid by consumers through power tariffs, Inesc said.

Diverging energy spending

Brazil's federal government also cut its energy transition budget for 2025 by 17pc from last year and created a new energy transition program that also pushes for increased fossil fuel usage.

The country's energy transition budget for 2025 is R3.64bn, down from R4.44bn in 2024.

The new program — also under MME's umbrella — has a budget of around R10mn, with more than half of it destined to studies related to the oil and natural gas industry, Inesc said. A second MME program — which invests in studies in the oil, natural gas, products and biofuels sectors — has an approved budget of R53.1mn.

The science and technology ministry is the only in Brazil that increased its energy transition spending for 2025, with R3.03bn approved, a near threefold hike from R800mn in 2024. Spending will focus on the domestic industry sector's energy transition, Inesc said.

Climate activists have criticized Brazil for not planning to phase out fossil fuels before, including criticisms to the first letter written by the UN Cop 30 summit's president. The country will hold the summit in November in northern Para state.


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18.07.25

Verbände fordern höhere THG-Quote in 2027

Verbände fordern höhere THG-Quote in 2027

Hamburg, 18 July (Argus) — Mehrere Verbände und Unternehmen in Deutschland veröffentlichten am 18. Juli zum Ablauf der Konsultation des BMUKN ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf für die Umsetzung der RED III ins deutsche Recht. In diesen fordern die Verbände vor allem die Anhebung der THG-Quote für 2027, Anpassungen an Unterquoten und Obergrenzen, klarere Richtlinien zu Biomethan sowie eine zügige Umsetzung des Referentenentwurfs. Die Verbände fordern, dass die THG-Quote für das Jahr 2027 auf die ursprünglich für 2028 geplanten 17,5 % angehoben wird. Die im Referentenentwurf vorgesehene Anhebung der THG-Quote für 2027 um nur 0,5 Prozentpunkte auf 15 % ist der Mehrheit der Verbände demnach deutlich zu niedrig. Sie befürchten, dass diese minimale Korrektur nicht ausreichen wird, um den Überhang an THG-Zertifikaten aus den Jahren 2024 sowie auch 2025 und 2026 zu kompensieren und stattdessen zu einer starken Übererfüllung führen wird. Eine solche Übererfüllung würde die THG-Zertifikatspreise und auch die Nachfrage nach Biokraftstoffen im Jahr 2027 senken und so Biokraftstoffproduzenten stark schädigen. Die Preise für THG-Zertifikate der Kategorie ‚Andere‘ für das Erfüllungsjahr 2027 werden bereits jetzt mit einer Preisspanne von 190-215 €/t CO2e deutlich günstiger gehandelt als Zertifikate für 2026 mit Preisen von etwa 270 €/t CO2e. Der Wegfall der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe spaltet die Meinungen: Während einige Verbände diese Maßnahme begrüßen, da sie den Betrug mit Biokraftstoffen vorbeugt und eindämmt, sehen andere Verbände diese eher kritisch. Besonders für die Biomethanbranche ist der Wegfall der Doppelanrechnung gravierend und könnte, so der Biogasrat e.V., bis hin zu Unternehmensinsolvenzen führen. Daher spricht sich der Verband für eine Erhaltung der Doppelanrechnung bis 2033 aus. Auch die UNITI ist nicht zufrieden mit dem plötzlichen Wegfall der Doppelanrechnung und fordert eine stufenweise Absenkung wie auch bei der Mehrfachanrechnung beim Strom. Die Bioenergieverbände Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) hingegen wünschen sich nur eine Klarstellung, dass für fortschrittliche Biokraftstoffe, die bis 2025 in Verkehr gebracht, aber erst ab 2026 auf die THG-Quote angerechnet werden, die Mehrfachanrechnung noch gilt. Die Erhöhung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe auf 2,5 % in 2028 und 3 % in 2030 wird von den Verbänden generell gelobt. Gleichzeitig erklären die Bioenergieverbände, dass diese mit einem Anstieg auf 3 % schon in 2026 und mit einem Anstieg auf 4,5 % in 2030 noch ambitionierter ausfallen könnte. Auch bei der Anhebung der Obergrenze für abfall- und reststoffbasierte Biokraftstoffe sehen die Verbände noch Nachbesserungspotenzial nach oben. Im Gegensatz dazu wird der Wegfall der Anrechenbarkeit von sojaölbasierten und palmölbasierten Biokraftstoffen auf die THG-Quote scharf kritisiert. Hauptgrund für die Kritik ist, dass das Risiko indirekter Landnutzungsänderungen durch Soja derzeit auf EU-Ebene neu bewertet werde. Der Wegfall von POME (Palmölmühlenabwasser) hingegen wird abgelehnt, da palmölbasierte Kraftstoffe nach der RED III anrechenbar sein müssten und Deutschland das einzige Land sein würde, dass ein solches Verbot vorsieht. Dies könnte demnach zu einer Mengenverschiebung innerhalb Europas führen. Die UNITI schlägt hierzu deshalb eine Deckelung für POME statt ein umfassendes Verbot vor. Mehrere Stellungnahmen kritisieren auch die Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln und fordern eine Anhebung auf das unionsrechtlich zulässige Niveau von 5,8 %. Sorgen um Schiffsquote und Einbeziehung des Luftverkehrs Die Einbeziehung von Schiffs- und Flugverkehr in die THG-Quote wird von vielen Verbänden positiv aufgenommen. Jedoch sehen einige auch Risiken, die hierdurch entstehen könnten. Der MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. erklärt beispielsweise, dass die Quotenhöhe für die Schifffahrt – welche in 2026 wie auch die Quote für Land- und Luftverkehr bei 12 % liegt – zu stark von dem Verpflichtungsniveau der FuelEU Maritime Verordnung und den Verpflichtungen in Nachbarländern abweicht. Dies könnte der Konkurrenzfähigkeit von Betankungen in deutschen Häfen schaden. Auch BBE und HBB äußern die Sorge, dass Betankungen zukünftig außerhalb Deutschlands stattfinden werden. Des Weiteren sei die Quotenerfüllung für die Schiffsquote zu anspruchsvoll, da die Bemessungsgrundlagen für Obergrenzen auf dem Landverkehr basieren. Nach Interpretation des MEW dürfte dadurch ein Unternehmen, das nur Schiffskraftstoffe in Verkehr bringt, keine futtermittel- oder abfallbasierten Kraftstoffe für die Erfüllung der Quote nutzen. Zudem erklärt der Verband, dass in dem Gesetzesentwurf klarer definiert werden muss, wer zukünftig als Verpflichteter in der Schifffahrt gilt. Denn die Inverkehrbringung von Schiffs- und Flugkraftstoffen würde sich in der Praxis stark unterscheiden. Auch die Verpflichtung von Inverkehrbringern von Flugkraftstoffen spaltet die Verbände. Einige begrüßen dies, andere sind vehement gegen die Einbeziehung der Luftfahrt in die THG-Quote. Die Bioenergieverbände beispielsweise sorgen sich, dass Marktteilnehmer Tochtergesellschaften gründen werden, die ausschließlich Kerosin vertreiben, um die gesetzlichen Vorgaben gezielt zu umgehen. Klare Richtlinien für Biomethanimporte und Chancengleichheit für Biogas Auch zu Biomethan gibt es zahlreiche Vorschläge von den Verbänden. Da mit dem Referentenentwurf der Import von Biomethan für die Anrechnung auf die THG-Quote offiziell erlaubt werden soll, wünscht sich die Branche klare Richtlinien hierzu. Biomethan aus dem europäischen Ausland ist meist günstiger als in Deutschland produziertes. Denn in verschiedenen anderen Ländern wie Dänemark wird Biomethan bereits bei der Einspeisung subventioniert und kann somit günstiger verkauft werden. Daher fordern die Biogas- und Bioenergieverbände, dass Biomethan, welches im Herkunftsland bereits eine Produktionsförderung erhalten hat, nicht auf die THG-Quote anrechenbar sein soll. Der Fachverband Biogas fügt dem noch hinzu, dass eine Doppelanrechnung auf die nationalen Ziele zur RED III sowohl im Herkunftsland, als auch in Deutschland, unbedingt verhindert werden muss. Beide Forderungen beziehen sich auf aktuelle Grauzonen: Obwohl vom Gesetzgeber nicht gewollt, werden die Verbote noch nicht in einem Gesetz festgehalten. Außerdem bemängelt die Biogasbranche, dass Inverkehrbringer erneuerbarer Gase, wie beispielsweise Betreiber von Bio-CNG oder LNG Tankstellen zukünftig auch der Quotenverpflichtung unterliegen würden. Dies ist zum einen ein zusätzlicher Aufwand für eine Branche, die bereits den gesetzlichen Nachweisanforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparung unterliegt. Zum anderen müssten Inverkehrbringer von Biomethan auch ihre Geschäftskonzepte umstellen, da sie dann nicht mehr Dritte ohne eigene Quotenverpflichtung wären und somit zumindest einen Teil der von ihnen generierten THG-Zertifikate nicht mehr zu Geld machen können. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Anrechnung von Ladestrom. Bisher wird die Treibhausgaseinsparung für Strom auf Basis der durchschnittlichen THG-Emissionswerte im deutschen Strommix berechnet. Eine Ausnahme gilt dabei für Strom aus erneuerbaren Energien: Hier wird bei der Berechnung der THG-Einsparung der tatsächliche THG-Emissionswert zugrunde gelegt. Dies gilt allerdings nur für Wind- und Solarenergie und nicht für Biogasstrom. Die Branche kritisiert, dass die Ausnahme mit dem vorliegenden Referentenentwurf nicht auf erneuerbare Energien generell ausgeweitet werden soll. Denn vor allem Biogasanlagen generieren wetterunabhängig Strom für Ladesäulen und könnten so gerade im ländlichen Raum die Akzeptanz und den Ausbau der Elektromobilität fördern. Wie geht es jetzt weiter? Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird sich nun mit den Stellungnahmen der Verbände befassen und den Referentenentwurf gegebenenfalls anpassen. Derzeit wird der Kabinettsbeschluss erst für Oktober 2025 geplant und die erste Lesung im Deutschen Bundestag soll nicht vor dem 18. Dezember 2025 angesetzt werden. Dies ist für die Verbände eindeutig zu spät. Um das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Januar 2026 sicherzustellen und die Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten, hoffen die Verbände auf eine schnellere Umsetzung des Gesetzesentwurfs. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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EU weitet Russland-Sanktionen aus


18.07.25
18.07.25

EU weitet Russland-Sanktionen aus

Hamburg, 18 July (Argus) — Die EU hat ihr 18. Sanktionspaket gegen Russland formell verabschiedet. Zentraler Bestandteil ist eine Senkung der Preisobergrenze für russisches Rohöl. Zudem führt es neue Maßnahmen ein, um Umgehungen der Sanktionen zu verhindern und deren Durchsetzung zu verschärfen. Die Preisobergrenze für russisches Rohöl wird von 60 $/bl auf 47,60 $/bl herabgesetzt. Diese überarbeitete Preisobergrenze basiert auf einer "dynamischen und automatischen" Formel, die sich an den globalen Preisen orientiert. Diese Maßnahme soll darauf abzielen, Russlands Energieeinnahmen zu schmälern, die den Krieg in der Ukraine finanzieren, so EU-Beamte. Das Paket weitet zudem die Beschränkungen entlang der gesamten Schattenflotten-Wertschöpfungskette aus. Weitere 105 Tanker wurden auf die EU-Liste der Schiffe gesetzt, denen der Zugang zu Häfen und Dienstleistungen verwehrt wird. Diese Liste umfasst insgesamt nun 444 Schiffe. Die EU sanktioniert außerdem Unternehmen, die diese Schiffe betreiben, Händler von russischem Rohöl, den Kapitän eines Schattenflotten-Schiffs sowie einen privaten Betreiber eines internationalen Flaggenregisters. Die EU erklärte, sie nehme einen "Hauptkunden" der Schattenflotte ins Visier – eine Raffinerie in Indien, bei der Rosneft Hauptaktionär ist. Obwohl die Anlage nicht namentlich genannt wurde, hält Rosneft nur Anteile an der indischen Nayara Energy, die die Vadinar-Raffinerie an der Westküste Indiens betreibt. Indien — ebenso wie die Türkei — gehört zu den größten Importeuren russischen Rohöls und ist ein bedeutender Diesel-Lieferant für Europa. Die Sanktionen beinhalten auch ein Verbot des Imports raffinierter Produkte, die in Drittländern unter Verwendung von russischem Rohöl hergestellt wurden — mit Ausnahmen für Kanada, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA. Die EU beendete außerdem die Ausnahme für Pipeline-Ölimporte aus Russland in die Tschechische Republik, obwohl diese Lieferungen zuvor bereits eingestellt wurden. Zudem dürfen EU-Unternehmen nun keine Waren oder Dienstleistungen für die Nord Stream 1- und Nord Stream 2-Pipelines bereitstellen. Beide Pipelines sind derzeit außer Betrieb. Das Verbot umfasst auch jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Fertigstellung, Wartung, Betrieb oder zukünftiger Nutzung. Ursprünglich wollte sich die EU schon Ende Juni auf das Sanktionspaket einigen, aber die Slowakei hatte dies durch ein Veto verhindert. Der slowakische Premierminister Robert Fico hob am späten 17. Juli das Veto auf, nachdem die EU-Kommission der Slowakei finanzielle Unterstützung zur Kompensation hoher Gaspreise und Hilfe bei Schiedsverfahren mit Gazprom zugesichert hatte. Der Rechtsakt soll am 19. Juli veröffentlicht werden. Während EU-Sanktionsverordnungen in der Regel mit der Veröffentlichung in Kraft treten, wird der überarbeitete Preisdeckelmechanismus eine Übergangsfrist enthalten. Bei jeder zukünftigen Anpassung der Preisobergrenze erhalten bestehende, konforme Verträge eine Übergangsfrist von 90 Tagen. Von Dafydd ab Iago und Gabriele Zindel Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

BMUKN klärt Fragen zu RED III-Entwurf


16.07.25
16.07.25

BMUKN klärt Fragen zu RED III-Entwurf

Hamburg, 16 July (Argus) — Anbieter von Schiffskraftstoffen können ihre THG-Quote im nächsten Jahr auch durch im Straßen- oder Flugverkehr eingesetzte Erfüllungsoptionen erfüllen. Außerdem darf POME im nächsten Jahr weiterhin für die Erfüllung der Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe genutzt werden, jedoch nicht auf die THG-Quote selbst. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat am 15. Juli auf seiner Webseite diese und weitere Fragen zum Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III in deutsches Recht beantwortet. Die Frage-und-Antwortseite soll letzte Unklarheiten der Branche klären, bevor die Rückmeldefrist für Verbände am 18. Juli endet. Eine wichtige Richtigstellung bezieht sich hierbei auf die Funktionsweise der Marinequote im nächsten Jahr. Der Referentenentwurf sieht ab 2026 eine separate THG-Quote für den Seeverkehr abseits des Land- und Flugverkehrs vor. Diese Quote bezieht sich sowohl auf die See- sowie Binnenschifffahrt und wird die gleiche Höhe von 12 % im Jahr 2026 sowie auch die gleichen Unterquoten und Obergrenzen haben. Beide Quoten werden getrennt behandelt, sodass die Quotenverpflichtung für Anbieter von Straßen- und Flugverkehrskraftstoffen nicht durch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen im Seeverkehr erfüllt werden kann. Andersherum können aber für die Marinequote verpflichtete Unternehmen, Zertifikate aus dem Straßen- und Flugverkehr nutzen. Dies könnte die Nachfrage nach Straßenkraftstoffen mit hoher THG-Einsparung wie beispielsweise Biomethan als Bio-LNG oder CNG erhöhen, da diese sowohl die THG-Quote für Land- und Luft wie auch die für Schiffe effizient erfüllen können. Außerdem stellt das Ministerium klar, dass Biokraftstoffe aus POME (Palmmühlenabwasser) auf die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe angerechnet werden können, jedoch nicht auf die THG-Quote. Unternehmen können ihre Unterquote also durch Biodiesel oder HVO aus POME erfüllen, jedoch generiert das Inverkehrbringen dieser Biokraftstoffe keine THG-Zertifikate. Grund für diese Regelung ist, dass Deutschland zur Umsetzung der RED III verpflichtet ist, welche POME als fortschrittlichen Biokraftstoff anerkennt. Jedoch sollte POME hierdurch in Deutschland sehr unattraktiv werden. Marktteilnehmer nehmen bisher keine Auswirkung auf die THG-Zertifikatspreise durch die Frage-und-Antwortseite des Ministeriums wahr. Seit Ende letzter Woche hatten sich die Preise für Zertifikate der Kategorie 'Andere' bei circa 144 €/t CO2e eingependelt. Dies war auch der Frist zur Anmeldung der Treibhausgasminderungen für das THG-Verpflichtungsjahr 2024 geschuldet, die am 15. Juli endete und den THG-Zertifikatsmarkt in den letzten Wochen beruhigt hatte. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Heizölabsatz in 2025 übertrifft 2024 bis jetzt deutlich


16.07.25
16.07.25

Heizölabsatz in 2025 übertrifft 2024 bis jetzt deutlich

Hamburg, 16 July (Argus) — Die bisher in 2025 an Argus gemeldeten Heizölvolumen übersteigen die Mengen des gleichen Zeitraum des Vorjahres deutlich. Die hohe Bevorratung bei verhältnismäßig niedrigen Preisen sowie vermehrte Panikkäufe während des Kriegs zwischen dem Iran und Israel sind ausschlaggebend. Seit Mai gleichen sich die Volumen jedoch zunehmend an, im Juli deutet sich sogar ein im Vergleich geringeres Volumen in diesem Jahr an. Endverbraucher zeigten sich besonders im März 2025 kauffreudig. Die an Argus gemeldeten Heizölvolumen lagen im März knapp 74 % über dem Vorjahr (siehe Grafik). Im April hielt sich das Kaufinteresse dann auf höherem Niveau. Endverbraucher nutzten die zu dem Zeitpunkt günstigeren Preise, um sich mit Heizöl zu bevorraten. Mitte März erreichten die Heizölpreise im Bundesdurchschnitt ihren niedrigsten Stand seit Anfang des Jahres. Der Einbruch der ICE Gasoil Futures im April nachdem US-Präsident Trump eine Reihe von Strafzöllen auf verschiedene Länder verkündete — so unter anderem auf Kanada und China — stützte diese Entwicklung. Die Heizölpreise sanken in der Folge auf ein neues Jahrestief bei unter 70 €/100l und hielten sich bis Mitte Juni auf diesem Niveau. Darüber hinaus haben Händler für 2025 weniger Termverträge abgeschlossen . Grund hierfür waren zum einen Unsicherheiten über die Entwicklung der Nachfrage. Zum anderen gestaltete sich auch die Produktion in Deutschland unklar mit dem ausstehenden Verkauf von Rosnefts deutschen Vermögenswerten, inklusive Anteilen an drei Raffinerien, sowie dem geplanten Ende der Rohölverarbeitung im Werksteil Wesseling (147.000 bl/Tag) der Rheinland-Raffinerie. Händler sind daher in diesem Jahr auf mehr Spotkäufe angewiesen, um den Bedarf zu decken. Im Juni kamen dann noch kurzzeitige Panikkäufe im Zuge des Kriegs zwischen Israel und dem Iran hinzu. Endverbraucher befürchteten eine Knappheit in Europa, sollte der Iran die Straße von Hormus sperren, und deckten sich daher mit Produkt ein. Laut Schätzungen von Argus wird etwa ein Fünftel des global Bedarfs an Rohöl und Ölprodukten durch die Straße von Hormus transportiert. Endverbraucher sind daher für die Jahreszeit unverhältnismäßig gut bevorratet. Laut Daten von Argus MDX erreichte der bundesdurchschnittliche Füllstand der privaten Heizöltanks im Juli sein für die Jahreszeit höchstes Niveau seit 2020. Am 14. Juli lag der durchschnittliche Füllstand bei rund 56,1 %, etwa 3,3 Prozentpunkte höher als am selben Tag im Vorjahr (siehe Grafik). Seit Mai halten sich die Heizölabsätze daher insgesamt nur knapp über den Niveau von 2024. Ein allgemein unattraktiveres Preisbild sowie warme Temperaturen bei zeitgleich hohen Füllständen führen dazu, dass Endverbraucher keinen dringenden Bedarf an weiteren Zukäufen haben. Zumeist halten sich Kunden daher derzeit zurück und warten niedrigere Preise ab, sodass Anbieter von einem ungewöhnlich ruhigem Markt sprechen. Händler erwarten, dass die Nachfrage erst zum Herbstanfang wieder signifikant ansteigen wird. Der Einbruch der Heizölabsätze macht sich bereits im Juli kenntlich . Die an Argus gemeldeten Volumen liegen zur Monatsmitte bei nur knapp ein Viertel der Mengen im Vorjahr. Tagesdurchschnittlich wurden im Juli bislang ebenfalls deutlich weniger Mengen gemeldet als in 2024 mit einem Rückgang um über 53 %. Von Natalie Müller An Argus gemeldete Heizölmengen, kumulativ Füllstand der privaten Heizöltanks am 14. Juli Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Markt unschlüssig nach RED III-Entwurf


25.06.25
25.06.25

Markt unschlüssig nach RED III-Entwurf

Hamburg, 25 June (Argus) — Händler und Produzenten von Biomethan und Biokraftstoffen sowie THG-Zertifikaten sind sich unsicher, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Märkte haben wird. Daher verfolgen sie unterschiedliche Strategien. Der am 19. Juni vorgelegte Referentenentwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen an die europäische Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) lässt für viele Marktteilnehmer Fragen offen. Insbesondere die Einbeziehung des Luft- und Seeverkehrs in die THG-Quote wird von Marktteilnehmern unterschiedlich interpretiert. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte gegenüber Argus , dass mit dem Referentenentwurf quasi eine zweite THG-Quote geschaffen wird, die für Inverkehrbringer von Schiffskraftstoffen gilt, jedoch den selben gesetzlichen Grundlagen unterliegt wie die Quote für Straßen- und Flugkraftstoffe. Ziel dieser Regelung ist, dass die Erfüllung des einen Sektors nicht auf die Verpflichtung des anderen angerechnet werden kann. Damit will die Regierung verhindern, dass Unternehmen ihre Verpflichtung für Land und Luft komplett über die Seefahrt erfüllen. Innerhalb der Land- und Luftquote soll den Verpflichteten jedoch die Möglichkeit gegeben werden, Erfüllungsoptionen sektorübergreifend zu verwenden: So soll ein Unternehmen, dass sowohl Straßen- als auch Flugzeugkraftstoffe in Verkehr bringt theoretische in der Lage sein, die daraus resultierende Quotenverpflichtung komplett durch nachhaltige Flugzeugkraftstoffe erfüllen zu können, sofern die fortschrittliche Unterquote erfüllt wird. Unterdessen sind sich Biomethanproduzenten unsicher, was die Änderungen für ihr Geschäft bedeuten. Galten BioCNG und BioLNG aus abfall- und güllebasiertem Biomethan bisher als fortschrittliche und somit doppelt anrechenbare Kraftstoffe, würden sie nach Umsetzung des Referentenentwurfes nur noch einzeln gewertet werden können, trotz des mitunter enormen CO2- Einsparpotenzials. Einerseits könnte dies die Nachfrage erhöhen, da man nun die doppelte Menge Biomethan für die gleiche Quotenerfüllung benötigen würde. Dem entgegen steht der begrenzte Absatzmarkt und die nun deutlich größere Konkurrenz durch andere einzeln anrechenbare Biokraftstoffe. Andererseits, so manche Marktteilnehmer, macht das Ende der Doppelanrechnung Deutschland unattraktiver für internationale Biomethanimporteure. Der deutsche Biomethanmarkt für Kraftstoffgas ist unter anderem auch dank hoher Importe aus Dänemark und anderen Staaten stark übersättigt. Ein Wegfall der Doppelanrechnung könnte somit das Überangebot auf dem deutschen Markt einschränken. Aufgrund dieser anhaltenden Unsicherheiten halten sich Biomethanproduzenten und -händler derzeit mit dem Kauf und Verkauf zurück, sodass es derzeit kaum Aktivität auf dem Markt gibt. Jene, die Vorverkäufe für 2026 getätigt haben, haben nun theoretisch Verluste in ihren Büchern: Bisher war es eine gängige Praktik, das physische Gas kostenlos zu verkaufen und den Erlös über den Verkauf der dadurch generierten THG-Zertifikate zu erwirtschaften. Diese waren bisher doppelt anrechenbar und beinahe doppelt so wertvoll wie Zertifikate der Kategorie andere. Durch den Wegfall der Doppelanrechnung würde nun der Zertifikateerlös halbiert werden und somit den Gewinn gefährden. Laut Marktteilnehmern halten sich deswegen Biomethanproduzenten zurück, da sie abwarten wollen, bis die Preise für Andere Zertifikate für 2026 denen der doppelt anrechenbaren für 2025 entsprechen. Unklar ist für viele Marktteilnehmer darüber hinaus, wie die neue Mechanik zur automatischen Erhöhung der Quote bei Übererfüllung funktionieren soll. Während manche davon ausgehen, dass diese Klausel rückwirkend die Übererfüllung aus 2024 berücksichtigt und die Quotenhöhe bereits 2026 angepasst werden kann, sehen andere eine mögliche Erhöhung erst ab 2028, da bei pünktlichem Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2026 das erste Verpflichtungsjahr wäre, welches die Übererfüllungsklausel auslösen könnte. In beiden Fällen bleibt außerdem die Frage offen, ob die Quotenerhöhung sowohl den maritimen als auch den Luft- und Landsektor betrifft, auch wenn es nur in einem der Sektoren zur Übererfüllung kam. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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